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Die Entschuldung im EU-Ausland und
ihre Vorteile
Alle Welt spricht von Globalisierung.
Schuldner können das nun auch!
So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen
aussuchen, so können Sie nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die
für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben
Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer
Entschuldung auszusuchen.
Die ausländischen
Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen...
Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die
Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren...
Die Abkürzung über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen
Sie diese Chance. Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit,
umgehen Sie die deutsche "Wohlverhaltensphase".
Verschaffen Sie sich einen fünf Jahre früheren
Neustart und verdienen Sie in
dieser Zeit ein Vielfaches mehr.
Dieser Spezialreport nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen
erfolgreich genutzt haben.
Alle empfohlenen Rechtsanwälte und Steuerberater sprechen Deutsch
und arbeiten selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im
Ausland zusammen, die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten anhand der |